Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt in diesem Jahr acht Stipendien an Tänzerinnen und Tänzer sowie Choreografinnen und Choreografen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes im Gesamtumfang von 20.000 Euro.
Bewerben können sich in Berlin lebende Tänzer/innen und Choreografinnen/ Choreografen, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben, über eine abgeschlossene Tanzausbildung verfügen und/oder zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Choreografinnen/Choreografen müssen zudem mindestens eine eigene Choreografie/Produktion zur Aufführung gebracht haben.
Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Entwicklung dienen. Das können z.B. Recherchevorhaben oder In- und Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken sein.
Für die Vergabe der Stipendien ist die fachliche Beurteilung einer unabhängigen Jury maßgebend. Die Antragsfrist endet am 1. März 2010.
Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt zur Verfügung stehender Mittel.
Die Antragsunterlagen können im Internet unter
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K3 abgerufen werden.
[Di, den 27.10.2009]
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