weitere Informationen:
Geschäftsführung:
Günter Jeschonnek
Büroleitung:
Dr. Amina Tall
Der Fonds Darstellende Künste e.V. ist auf Initiative der im Deutschen Kulturrat / Sektion Darstellende Künste vertretenen Mitgliedsorganisationen im Jahr 1985 gegründet worden.
Der Fonds hat sich zum Ziel gesetzt, allen Bereichen der Darstellenden Künste mehr Geltung zu verschaffen und die Voraussetzungen für deren Entwicklung zu verbessern. Die Zuwendungen in Höhe von 1.000.000 Euro erhält der Fonds ab 2005 von der Kulturstiftung des Bundes (KSB).
Mit diesen Mitteln fördert der Fonds herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, die von gesamtstaatlicher Bedeutung sind und beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Darstellenden Künste beitragen. Des weiteren unterstützt der Fonds das Bemühen, breiten Bevölkerungsschichten die Teilhabe an den vielfältigen Ausdrucksformen der Darstellenden Künste zu ermöglichen.
Über die Förderung einzelner Projekte hinaus setzt sich der Fonds das Ziel, neue künstlerische Impulse zu geben, innovative Projekte zu begleiten, vorhandene Entwicklungen zu bündeln, weitergehende Kooperationen zu stiften, das Spektrum, aber auch einzelne herausragende Ansätze der Darstellenden Künste in der Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Förderungsmöglichkeiten des Fonds erstrecken sich auf alle Arbeitsfelder und Sparten der Darstellenden Künste: Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Tanztheater, Figurentheater, Kinder- und Jugendtheater, Performance, multimediale Projekte mit dem Schwerpunkt der Darstellenden Künste, Kabarett, Zirkus und Artistik, Theater- und Tanzpädagogik, Dokumentations-, Informations- und Evaluationsvorhaben.
Hier nicht ausdrücklich genannte bzw. neue Arbeitsfelder und Sparten der Darstellenden Künste, werden durch diese Aufzählung nicht ausgeschlossen.
Der Fonds unterstützt insbesondere qualitativ anspruchsvolle und risikofreudige Projekte, die ohne eine Förderung nicht realisierbar wären.
Gefördert werden Projekte sowohl von festen freien Gruppen, eigens dafür zusammengesetzten Ensembles, Institutionen und Organisationen als auch von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern. Ihnen wird der Vorrang vor öffentlichen Antragstellern (z.B. kommunalen Einrichtungen) gegeben.
Die Antragsteller müssen in Deutschland leben und ihr Projekt in Deutschland realisieren. Kooperationen mit internationalen Partnern und Gastspiele außerhalb Deutschlands stellen keinen Hinderungsgrund für eine Förderung dar.
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